Mit dem ab 1. Januar 2019 geltendem Verpackungsgesetz liegt ein Regelwerk vor, dass neue Herausforderungen an Hersteller stellt. So müssen sich Hersteller bzw. Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen, die diese erstmals, gewerbsmäßig in Verkehr bringen und welche typischerweise als Abfall beim Endverbraucher anfallen, im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Das Register startet bereits vier Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes, damit betroffene Hersteller und Händler sich schon 2018 auf die neuen Vorgaben vorbereiten können. Im Verpackungsregister LUCID können sie ihre Stammdaten hinterlegen und erhalten bei einer Vor-Registrierung Anfang 2019 direkt von der Zentralen Stelle Verpackungsregister automatisch eine Registrierungsbestätigung und die Bestätigung ihrer endgültigen Registrierungsnummer. Außerdem werden sie in der Liste der registrierten Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen mit ihren Markennamen geführt.

Der nachfolgende Film erklärt Schritt für Schritt, wie die Anmeldung im Verpackungsregister LUCID funktioniert.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht im Verpackungsregister LUCID als wichtigen Meilenstein für höhere Recyclingquoten und ein zukunftsfähiges Duales System. „Das ist eine gute Nachricht für das Recyclingsystem in Deutschland. Wer künftig systempflichtige Verpackungen in Verkehr bringt, muss auch dafür bezahlen. Damit machen wir das Duale System fit für die Zukunft und sorgen für mehr Recycling in Deutschland“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

 

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