Das KfW-Umweltprogramm

Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen, die die Umwelt­situation und den Klima­schutz verbessern, Ressourcen schonen, die Arten­vielfalt und naturnahe Lebens­räume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klima­wandels dienen, gefördert.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel
  • natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks (mit Tilgungszuschuss)
  • Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen ("Circular Economy")
  • Luftreinhaltung/Lärmschutz
  • Technische Klimaschutzmaßnahmen
  • sonstige Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen
  • Planungs- und Umsetzungsbegleitung

 

Fördergeber: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderart: Kredit und ggf. Tilgungszuschuss (im Modul „Natürliche Klimaschutzmaßnahmen“)

Förderberechtigte: Unternehmen (jeder Größe), Einzelunternehmer:innen, Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten für Filialen in Deutschland

Förderhöhe: Max. 25 Mio. € pro Vorhaben. Es werden bis zu 100% der Investitionskosten übernommen und bis zu 100% des Kreditbetrags ausgezahlt. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeitstage nach Zusage. Tilgungszuschüsse bis zu 1,5 Mio. €. Die Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.

Förderbereich: Umweltschutz und Nachhaltigkeit, Umsetzung von Klimaschutz und -anpassungsmaßnahmen

Kontakt Bewilligungsbehörde: KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau

Telefon: +49 800 539 9001

 

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