Neben massiven Umsatzeinbußen hatte der Lockdown auch eine nachhaltige Veränderung des Einkaufsverhaltens zur Folge, die zu gewaltigen Strukturverschiebungen zulasten des stationären Handels führt. Vor allem der stark mittelständisch geprägte Innenstadthandel ist in Folge der Krise wirtschaftlich so ausgezehrt, dass er dem enormen Anpassungsdruck kaum standhalten kann.

KMU sind vielfach nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen, etwa in die digitale Transformation, den Klimaschutz oder ihre Standorte aus eigener Kraft zu stemmen. Besonders kleine Unternehmen haben im Krisenjahr 2021 vielfach kaum investiert und planen auch aktuell sehr vorsichtig. Wenngleich sich die Händler der Investitionsnotwendigkeiten bewusst sind, lässt die wirtschaftliche Situation vielfach keinen Spielraum, um in die Zukunftsfähigkeit des Geschäfts zu investieren. Für die Mehrzahl der Nonfood-Unternehmen geht es in der Coronakrise vor allem um Schadensbegrenzung und Existenzsicherung.

  • Zwei Drittel der Mitte 2021 vom HDE befragten Nonfood-Unternehmen gab an, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise notwendige Investitionen nicht tätigen zu können.
  • Im 1. Halbjahr 2022 planen nur 21% der Nonfood-Unternehmen höhere Investitionsvolumina im Vergleich zum Vorjahr. In kleinen Betrieben mit weniger als 5 Beschäftigten wollen nur 11% mehr investieren.
  • Investitionsschwerpunkte sind derzeit vor allem Kundenbindungsmaßnahmen (56%), Geschäftsausstattung (41%), und Digitalisierung (Software, Hardware, Prozesse; 36%).

Damit vor allem der mittelständische Einzelhandel und damit hunderttausende von gesunden und gut geführten Unternehmen in Folge der Krise nicht unverschuldet den Anschluss verlieren, braucht es in dieser Legislaturperiode eine breit angelegte Investitionsoffensive. Besonders im Fokus steht dabei der Innenstadthandel. Wichtige Voraussetzung für effektive Unterstützungsmaßnahmen ist es, die fragmentierten Zuständigkeiten der Bundesressorts in Fragen der Innenstädte zu bündeln und den Wissenstransfer zwischen Bund, Ländern und Kommunen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zum Städtebau zu stärken.

Auf drei Schwerpunkte sollte sich die Wirtschaftspolitik dabei fokussieren:

  1. Der Staat sollte mehr in den Erhalt und die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur investieren. Vor jedem Ausbau muss aber eine gründliche Analyse stehen, welche Infrastruktur in welchen Regionen in 20 Jahren tatsächlich gebraucht wird. Der Schwerpunkt der Investitionen sollte auf dem Erhalt der Infrastruktur und der Erweiterung der Kapazitäten durch den Einsatz moderner Technologien liegen. Ein möglichst flächendeckender Ausbau der Breitbandnetze bietet eine wichtige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im digitalen Zeitalter. Zudem kann hier die Politik Maßstäbe setzen: mit der Bereitstellung von breitflächigem und schnellem WLAN, mit einem Ausbau von E-Government-Angeboten und mit Richtlinien zur Interoperabilität von Software (Standard APIs, Standard- Formate, Open Source).
  2. Der Staat sollte eine wachstums- und klimafreundliche Wirtschaftspolitik betreiben. Dadurch kann er mittelfristig das Potenzialwachstum steigern und private Investitionen indirekt fördern. Die erste Voraussetzung für die Förderung von Investitionen ist, dass die Politik konsistent und verlässlich handelt.
  3. Der Staat sollte daneben gezielt private Investitionen fördern, dies aber mit möglichst breit wirkenden Maßnahmen. Maßnahmenpakete aus Steuervergünstigungen, Abschreibungen oder Zuschüssen stärken lokalen Handel sowie den aufstrebenden Technologiestandort Deutschland und ermöglichen Investitionen in Innovationen und digitale Grundausstattung wie Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme und Systeme zur Abbildung lokaler und stationärer Verfügbarkeit von Waren.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir folgende konkrete Maßnahmen:

  1. Investitionen in Digitalisierung

Die Bundesregierung legt einen Digitalisierungsfonds für den Einzelhandel in Höhe von 100 Millionen Euro auf. Damit soll insbesondere der inhabergeführte Einzelhandel bei Zukunftsinvestionen in die Digitalisierung unterstützt werden. Nach zwei Jahren Corona sind die Rücklagen der Betriebe vielfach aufgebraucht. Um in der Lage zu sein, in die Zukunft zu investieren, bedarf es einer Investitionsförderung auf der Ebene von Bund und Ländern. Bestehende Förderprojekte reichen hier nicht aus.

Dabei soll es um einen dreistufigen Prozess gehen.

In einer ersten Stufe wird das bereits bestehende Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel, das der HDE im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums als Konsortialführer leitet, weiterhin flächendeckend über die Chancen der Digitalisierung im Einzelhandel informieren. Mit Veranstaltungen, Webinaren und einem Digital-Mobil arbeitet das Kompetenzzentrum seit über zwei Jahren daran, den Handelsunternehmen die digitalen Möglichkeiten aufzuzeigen.

In einer zweiten Stufe stehen Berater zur Verfügung, die in den individuellen Einzelfällen geeignete und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Digitalisierung identifizieren. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist, zeigen die Digitalisierungscoaches, wie sie in NRW bereits in die Praxis umgesetzt wurden. Auch das könnte unter dem Dach des bewährten Kompetenzzentrums stattfinden.

In einer dritten Stufe wird über Förderanträge die Finanzierung entsprechender Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Darüber hinaus muss es einen stetigen, offenen und konstruktiven Austausch zwischen Händlern, Tech-Unternehmen, Startups, Verbänden, Politik und Verwaltung geben, um lösungsorientiert die Problemlage zu analysieren.

 

  1. Investitionen in Klimaschutz

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Superabschreibung für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung angekündigt. Dabei muss sichergestellt werden, dass alle Maßnahmen des Einzelhandels in energiesparende Maßnahmen, z.B. durch verbesserte Steuerungsmechanismen bei Klimatisierung, Kühlung etc. erfasst werden.

Zur Erleichterung von Investitionen in den Klimaschutz und in die Verbesserung der Energieeffizienz ist darüber hinaus ein angepasster regulatorischer Rahmen erforderlich:

PV-Pflicht sollte nicht den Bestand umfassen und bundeseinheitlich ausgestaltet werden

Eine PV Pflicht für den Bestand würde die notwendigen Investitionen in den Innenstädten in die falsche Richtung lenken. Insbesondere bestehen die Herausforderungen beim Aufbau von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden. Eine Verpflichtung für den Bestand würde mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Wir gehen derzeit von lediglich 10-15% Bestandsgebäuden aus, die statisch in der Lage sind eine PV-Aufdachanlage zu tragen. Zusätzliche statische Änderungen sind mit erheblichen Zusatzinvestitionen verbunden. Daher sollte eine Bundes-PV-Pflicht den Bestand nicht adressieren, eine Vereinheitlichung der Anforderungen mit den Landespflichten erreichen und die Förderung für PV-Aufdachanlagen neu Ausgestalten sowie den Schwellenwert der Ausschreibungspflicht auf mind. 1 MW setzen. 

Mieter-Vermieter-Dilemma auflösen

Sinnvolle Investitionen werden häufig aufgrund des Mieter-Vermieter-Dilemmas nicht getätigt, da häufig der Return of Invest nicht beim Investor liegt. Bei der Installation von PV-Anlagen auf dem Dach und Ladeinfrastruktur sowie der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen durch Mieter, leiden viele Projekte an dem typischen Mieter-Vermieter-Dilemma. Es bedarf dringend eine Lösung dieses Problems.

Abschaffung EEG-Umlage zur Reduktion der Stromkosten

Investitionen werden durch die Energiekostenexplosion verhindert. Denn diese trifft den Handel dreifach: Produkte werden teurer, die eigenen Energiekosten verdoppeln sich und gleichfalls sinkt die Kaufkraft der Konsumenten. Daher sollte die EEG-Umlage so schnell wie möglich abgeschafft und das Strommarktdesign neu aufgesetzt werden, um die Kostenschwankungen zu reduzieren, Stichwort Merit-Order, und Investitionen in PV-Anlagen abzusichern.

Anreize für Energieeffizienz und Ausweitung der Klimaschutzoffensive des Handels zur Unterstützung des stationären Handels

Letztlich sollten Investitionsanreize zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und in die Kommunikation darüber gesetzt werden. Der HDE hat hierzu die Klimaschutzoffensive des Handels gegründet, ein von der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördertes Projekt, um Händlern zu zeigen, wie sie klimaneutral werden können. Durch die Erarbeitung von konkreten CO2-Reduktionsfahrplänen, Übersichten zu Maßnahmen, Leitfäden und Veranstaltungen werden die Händler auf CO2 Reduktionsmöglichkeiten hingewiesen und bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Die Aufklärung des Handels über Fördermöglichkeiten und technische Ansätze ist ein wesentlicher Baustein, dass der Handel 2045 insgesamt klimaneutral werden kann. Gleichfalls hilft sie den Händlern sich zukunftssicher aufzustellen. Eine Ausweitung und Verlängerung der Kampagne sehen wir daher neben den Anreizen für mehr Energieeffizienz als wesentlich an, um zu unterstützen, dass Investitionen in die richtigen Bahnen gelenkt werden.

Darüber hinaus sollten verlässliche und realistische Ziele für die CO2-Einsparung und einfachere Regelungen für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien und beim Betrieb von Elektroladesäulen Grundlage der politischen Entscheidungen sein.

Die vom HDE geführte Klimaschutzoffensive des Handels unterstützt die Handelsbetriebe weiterhin darin, Einsparpotenziale im eigenen Betrieb zu heben, Energiekosten zu senken und damit klimaschädliche Emissionen zu vermeiden.

 

  1. Investitionen in Innenstädte

Sonderprogramm Innenstadtentwicklung

Ein Sonderprogramm Innenstadtentwicklung mit jährlich mindestens 500 Millionen Euro für eine Laufzeit von fünf Jahren. Das Programm wird gemeinschaftliche innovative Konzepte, städtebauliche Aufwertungen sowie kleinteilige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Modernisierung bestehender und neuer Ladengeschäfte, Gastronomie-, Kultur-, Bildungs-, Freizeit-und Sozialeinrichtungen fördern.

Sonder-AfA-Innenstadt
Aufgrund des erhöhten Investitionsbedarfs in unsere Stadtkerne sollte die Bundesregierung die räumliche Erweiterung des Bezugsraumes bei Sonderabschreibungen gemäß Einkommenssteuergesetz auf das jeweilige Gebiet der gesamten Innenstadt beschließen. Diese Sonder-AfA-Innenstadt ist aufgrund des derzeit besonders hohen Investitionsbedarfs infolge des notwendigen Stadtumbaus auf zunächst fünf Jahre zu befristen. Danach sollte die Wirkung des Programms evaluiert werden.

Der bisherige Bezugsraum des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes oder städtebaulichen Entwicklungsbereiches greift zu kurz und wird den aktuellen Problemlagen in vielen Innenstädte nicht gerecht. Infolge dieser Absetzung für Abnutzung (AfA) in Innenstädten wird ein wichtiges Förderinstrument geschaffen, welches einen zusätzlichen Anreiz für notwendigen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für unsere Innenstädte schafft, ohne direkte staatliche Förderung (Zuschuss) für den Eigentümer.

Hierdurch werden die Selbstheilungskräfte der Innenstädte gestärkt und zusätzliche private Investitionen angeregt. Die Sonder-AfA-Innenstadt für Gebäude erfolgt dabei wie bisher über einen Zeitraum von 12 Jahren. In den ersten acht Jahren werden 9% der Herstellungskosten und in den darauf folgenden vier Jahren 7% abgesetzt (insgesamt somit 100%).

 

Gründung Bundesstiftung Allianz für Innenstädte e.V.

Die fragmentierte Zuständigkeit der Bundesressorts in Fragen der Innenstadtentwicklung führt zu Doppelarbeit und Synergieverlusten durch mangelnde Abstimmung. Daher müssen in Anbetracht der historischen Herausforderungen die Kompetenzen in diesem Bereich im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gebündelt werden.

Dazu bedarf es der Gründung einer „Bundesstiftung Allianz für Innenstädte e.V.“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), organisiert als Verein, der über ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen verfügt und eine langfristige, über einzelne Legislaturperioden hinausgehende Beschäftigung mit dem Thema Innenstadtentwicklung gewährleistet.

Angesichts der engen Verflechtung von Stadtentwicklung und Wirtschaft ist es unerlässlich, dass die für die Bereiche Stadtentwicklung und Kommunen (BMWSB) sowie Wirtschaft (BMWi) zuständigen Bundesministerien ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände und der HDE gleichermaßen und federführend in die Organisationsstruktur eingebunden werden.

Städtebauförderung verstetigen und erhöhen

Innenstädte sind Identifikations- und Versorgungskerne der jeweiligen Städte, deren hohes Maß an Urbanität in ganz Deutschland zu erhalten ist. Daher sind Städtebauförderung dauerhaft abzusichern und zu erhöhen. Hierzu müssen auch Wege beschritten werden, finanzschwachen Kommunen eine Möglichkeit zu geben, die notwendigen Eigenanteile nicht im komplettem Umfang beisteuern zu müssen. Es gilt die Fördermaßnahmen im Bereich des Städtebaus rasch zu flexibilisieren und zu entbürokratisieren. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung formuliert bereits die richtigen Ziele, deren Umsetzung prioritär zu erfolgen hat.

Die Erhöhung der Städtebaufördermittel sollte durch ein 2,5 Milliarden Euro Sonderprogramm der Städtebauförderung zur Innenstadtstabilisierung erfolgen. Hierdurch sind zusätzlich zum Regelprogramm „Lebendige Zentren“ für eine Laufzeit von fünf Jahren ein Sonderprogramm „Innenstadtstabilisierung“ mit jährlich mindestens 500 Millionen Euro aufzulegen. Das Programm sollte gemeinschaftliche innovative Konzepte, städtebauliche Aufwertungen sowie kleinteilige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Modernisierung bestehender und neuer Ladengeschäfte, Gastronomie-, Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Sozialeinrichtungen fördern. Ebenso sollten gezielte Beratungsangebote für innerstädtische Gewerbetreibende sowie digitale Innenstadtplattformen Teil der Förderung sein.

Zudem ist ein „Innenstadtinnovationsprogramm“ des Bundes aufzulegen, mit dem in ausgewählten Städten besonders innovative und kreative Handlungsansätze als Vorreiter und modellhafte Beispiele durch den Bund gefördert werden und zu denen ein umfassender Erfahrungsaustausch, Wissenstransfer und eine wissenschaftliche Begleitung organisiert werden. Diese Projekte sollten in der vom Handelsverband Deutschland sowie den kommunalen Spitzenverbänden erstellen Best-Practice-Datenpool www.unsere-stadtimpulse.de aufgeführt und der Öffentlichkeit zum Nachahmen präsentiert werden.

 

  1. Investitionen in Bildung & Personal

Der Einzelhandel ist nicht nur ein sehr großer Arbeitgeber, sondern auch engagierter Ausbilder. Die Berufliche Bildung hat im Einzelhandel eine besonders hohe Priorität, denn die beiden Kernberufe des Einzelhandels – Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer – gehören zu den Spritzenreitern unter den 325 dualen Ausbildungsberufen. Alleine in diesen beiden Berufen werden deutschlandweit jährlich rund 10 Prozent aller Ausbildungsverträge geschlossen.

Die Pandemie stellt die Handelsunternehmen vor enorme Herausforderungen. Trotzdem ist die Ausbildungsbereitschaft der Handelsunternehmen ungebrochen. Die Fachkräftesicherung fest im Blick bieten sie jungen Menschen ein stabiles bis aufwachsendes Ausbildungsplatzangebot. Jedoch erschwerten fehlende oder eingeschränkte Berufsorientierungsmöglichkeiten sowie der allgemein zu beobachtende Rückgang von Bewerbern die Stellenbesetzung. So konnten viele Stellen gar nicht oder erst im sog. Nachvermittlungszeitraum besetzt werden. 

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung explizit die Fachkräftesicherung im Handwerk in den Fokus gerückt und will die duale Ausbildung im Handwerk gezielt fördern. Das Ziel „Fachkräftesicherung“ ist richtig. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum ausschließlich das Handwerk dabei besondere Unterstützung erfahren soll.

Stärkung der Beruflichen Bildung

Wir begrüßen es sehr, dass im Koalitionsvertrag die Berufliche Bildung hervorgehoben und deutlich gestärkt werden soll. Beispielsweise

  • mit einer Exzellenzinitiative für die Berufliche Bildung,
  • einem Pakt zur Stärkung und Modernisierung der Berufsschulen,
  • die Verbesserung des Mittelabrufs und die Fortsetzung des Digitalpakts Schule
     

Digitale Ausstattung von Schulen

Aus Sicht des HDE sind digitale Ausstattung von Schulen, digital gestütztes Unterrichten und die Vermittlung digitaler Kompetenzen essenziell für das Lernen im 21. Jahrhundert. Der Handel ist auf eine zukunftsgerichtete Bildungspolitik angewiesen, um die Herausforderungen aber auch Chancen und Potentiale der Digitalisierung, die für einen umfassenden Transformationsprozess steht, meistern zu können.

Fortführung der Allianz für Ausbildung

Der HDE als Interessenvertreter einer großen Ausbildungsbranche sollte als zukünftiger Partner der Allianz eingebunden werden.

 

Aus einer Presseinformation des Handelsverbands Deutschland (HDE) am 09.02.2022