Unternehmen sollen es einfacher haben, in Energieeffizienzprojekte zu investieren. Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Bislang waren die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufgeteilt. Ab dem 1. Januar 2019 steht ein einfacheres Modell zur Verfügung: Das Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit".

Ein Antrag für mehrere Modernisierungsprojekte

Ziel ist es, mehrere Effizienzmaßnahmen zusammenzufassen, ohne dass separate Konzepte erstellt und Fördergelder aus unterschiedlichen Programmen kombiniert werden müssen. Damit wird die Antragstellung deutlich erleichtert, denn ab dem kommendem Jahr können Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Stadtwerke und Energiedienstleister alle geplanten Modernisierungen im selben Programm beantragen. Es ist nur ein Konzept nötig und alles wird zusammen bearbeitet.

Gewährt werden Zuschüsse von 30 Prozent (40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen) der förderfähigen Kosten oder die Finanzierung über einen zinsgünstigen Kredit mit einem entsprechenden Teilschuldenerlass – mit bis zu 10 Millionen Euro pro Antragsteller und Projekt.

Das neue Programm basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien". Durch eine bewusst technologieoffene Ausrichtung können Unternehmen frei über die für sie passende Lösung entscheiden: Hauptsache, die Strom- oder Wärmeeffizienz wird deutlich erhöht und damit der  Energieverbrauchs gesenkt.

In dem Faktenblatt "Förderprogramme für Unternehmen" des Bundeswirtschaftsministeriums sind alle wichtigen Informationen zusammegefasst.