

Durch den Klimawandel ist in Deutschland mit einer jahreszeitlichen Veränderung des Niederschlags zu rechnen. Dabei können vor allem länger anhaltende Regenfälle, die auf einen zunehmend durchnässten Boden treffen, Überflutungen begünstigen. In den nächsten Jahrzehnten wird die Anzahl von Tagen mit Starkniederschlägen auf durchschnittlich 4,4 Tage pro Jahr steigen (Umweltbundesamt 2021).
Starkregen und damit einhergehende Überflutungen stellen nicht nur in den bereits betroffenen Regionen ein Risiko für Einzelhändler:innen dar. Generell müssen in Hochwasserrisikogebieten Anpassungs- und Vorsorgemaßnahmen eingeleitet werden.
Dazu gehören:
Starkregen und Überflutungen stellen versicherungstechnisch einen Sonderfall dar. Hier sollte der Abschluss einer Elementarschadensversicherung in Erwägung gezogen werden. Diese kann zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden und deckt eventuelle Schäden ab. Versicherte Einzelhandelsunternehmen müssen dafür bestimmte Pflichten erfüllen, damit die Versicherung im Schadensfall die Kosten übernimmt. Dazu gehört u.a. das Anbringen und die Funktionsfähigkeit von Rückschlagklappen, das Freihalten von Abflussleitungen und die Hochlagerung von Gegenständen im Kellerbereich (Verbraucherzentrale).