Das betrifft neben Elektronikfachmärkten insbesondere auch Baumärkte und viele Lebensmittelhändler sowie Discounter. Grund für die Einführung des neuen Energielabels ist, dass Leuchtmittel immer energieeffizienter wurden: Beim alten EU-Energielabel für Leuchtmittel reicht die Skala der Energieeffizienzklassen derzeit noch von A++ bis E. Mit der Umstellung ab 1. September 2021 beginnt eine 18-monatige Umstellungsfrist. Danach darf nur noch das neue EU-Energielabel gezeigt werden.

Änderungen durch das neue EU-Label für Leuchtmittel

Was also ändert sich mit dem neuen EU-Label und was haben Händler:innen zu beachten? Zu unterscheiden ist hier zunächst, ab die Produkte vor oder nach dem Stichtag 1. September auf den Markt gebracht werden.

 

Für Produkte, die VOR dem 1. September auf den Markt gebracht werden gilt Folgendes:

18 Monate Übergangsperiode vom 1.9.2021 bis zum 28.2.2023

  • Produkte, die bereits vor dem 1.9.2021 auf den Markt gebracht werden, dürfen bis zum 28.2.2023 mit dem alten Label verkauft werden.
  • Lieferanten müssen auf Anfrage der Händler:innen für Produkte, die sich bereits im Lager der Händler:innen befinden, Aufkleber mit den neu skalierten Labels und die Produktdatenblätter zur Verfügung stellen.

Ab 1.3.2023

  • Alte Labels auf der Produktverpackung oder angebracht an Produkten müssen mit einem Aufkleber derselben Größe mit dem neuen Label überklebt werden.
  • Darüber hinaus muss das neue Produktdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.

 

Für Produkte, die NACH dem 1. September auf den Markt gebracht werden gilt Folgendes:

Bis zum 31.8.2021

  • Lieferanten müssen ihre neuen Produkte auf Basis der neuen Verordnung für Lichtquellen in der EU-Datenbank (EPREL) registrieren. Sie müssen das neu skalierte Label auf der Verpackung aufdrucken sowie die Produktdatenblätter den Händlern auf Nachfrage zur Verfügung stellen. Die angefragten Dokumente müssen innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Verfügung gestellt werden.

Ab dem 1.9.2021

  • Neue Produkte mit den neu skalierten Labels auf der Verpackung werden in Geschäften und Online-Shops gezeigt.

Worauf müssen Handelsunternehmen bei der Umstellung auf das neue EU-Label beachten?

Handelsunternehmen müssen das neu skalierte Label ab dem relevanten Stichtag nur in den Geschäften und in den Onlineshops zeigen. Für Produkteinheiten, die sich bereits im Lager der Händler:innen befinden, müssen in der Verpackung befindliche alte Labels nicht ausgetauscht werden. Für Lichtquellen muss der Händler das alte Label mit einem Aufkleber derselben Größe, der das neue Label zeigt, überkleben, und zwar in einem Zeitraum von 18 Monaten nach dem 1. September 2021 (also bis zum 28. Februar 2023). Händler können das neue Label und das neue Produktdatenblatt ab den Stichtagen der Einführung auch von der EPREL-Datenbank herunterladen.