Das Einsparpotenzial im Einzelhandel ist enorm. Energieverbräuche, die vom Heizen oder Kühlen der Ladenflächen entstehen, lassen sich mit maßgeschneiderten Contracting-Lösungen deutlich reduzieren. Werden dazu noch die Stromversorgung sowie Maßnahmen am Gebäude selbst in den Blick genommen, kann der Energieverbrauch – je nach Maßnahmenplan – um ca. 45 % geringer ausfallen. Das wirkt sich ebenfalls positiv auf die Kosten aus. In vielen Contracting-Projekten lassen sich gleichzeitig auch die CO2-Emissionen um 30 % oder mehr senken. Wie hoch die Einsparungen letztlich sind, hängt stark vom Kundenwunsch und der Wahl des eingesetzten Energieträgers ab.

Wie funktioniert Contracting?

Contracting ist eine Energiedienstleistung, die unterschiedliche Arten der Versorgung von Gebäuden mit Energie abdeckt. Energie ist dabei weit zu verstehen und umfasst Wärme, Elektrizität, Kälte, Licht, Dampf oder Druckluft. Die Kundengruppen Gewerbe & Handel nehmen das Modell Energieliefer-Contracting am häufigsten in Anspruch. Dabei plant, errichtet und betreibt ein Contractor als Energieexperte je nach Bedarf alles: Von der Heizung bis zur gesamten Energieerzeugung (Wärme, Kälte, Strom). Notwendige Investitionen werden übernommen, nur der Verkauf der erzeugten Energie an die Gebäudeeigentümer/Vermieter/Verwalter wird in Rechnung gestellt.

Contracting-Modelle reduzieren den Energieverbrauch, die damit verbundenen Energiekosten sowie die Umweltbelastung. Ferner ermöglichen sie einen Imagegewinn durch Effizienztechnologien und eine höhere Attraktivität für Nutzerinnen und Nutzer durch die moderne Heiz-/Klimaanlage. Während der gesamten Vertragslaufzeit liegt die Betriebsführung der Anlagentechnik, deren Bedienung und Instandhaltung sowie der Energieträgereinkauf in der Verantwortung des Contracting-Anbieters.

Alles aus einer Hand: Versorgungssicherheit und One-Stop-Shop

Contracting ist mehr als bloße Finanzierung. Zwar wirken die typischerweise langen Vertragslaufzeiten (in der Regel zwischen 10 und 15 Jahre) auf den ersten Blick abschreckend. Aber damit verbunden ist eine ebenso lange andauernde Versorgungssicherheit. Der Energiedienstleister ist während der gesamten Laufzeit verpflichtet, seinen Kunden mit Energie im vertraglich vereinbarten Umfang zu versorgen, weshalb er stets für die Funktionsfähigkeit der Anlage sorgt. Sollte es technische Schwierigkeiten oder gar einen Ausfall der Heizungsanlage geben, ist der Contracting-Anbieter dafür verantwortlich, die Probleme möglichst schnell zu beheben und ggf. auch eine Ersatzanlage zu installieren. Kunden haben vom Zeitpunkt der Beauftragung bis zum Vertragsende einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert.

Insbesondere Handeltreibende profitieren von der übertragenen Verantwortung an einen professionellen Energiedienstleister, indem sie einzig ihrem Kerngeschäft und nicht den energiewirtschaftlichen Anforderungen nachgehen müssen. Eigentümer gewerblicher Immobilien werden entlastet und Einzelhändler profitieren von den Einsparungen. Energieeffizienz und die Nutzung regenerativ erzeugter Wärme oder Kälte wirken sich ebenso positiv auf die Reputation des Einzelhändlers aus.

Worauf gilt es im Gewerbemietrecht zu achten?

Bei erstmaliger Umstellung auf eine Contracting-Lösung, das heißt i.d.R. auf eine gewerbliche Wärmelieferung, gilt es die Wärmelieferverordnung zu beachten. Anlass für die Schaffung des § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) war die Umstellung auf Wärmelieferung im Mietwohnungsbestand. In Bezug auf Gewerbeobjekte stellt sich vor allem eine Frage: Gilt die Wärmelieferverordnung auch für die Umstellung bei gewerblichen Mietverhältnissen?

§ 1 WärmeLV verweist insoweit auf § 556c BGB, der sich im Untertitel „Mietverhältnisse über Wohnraum“ des im BGB geregelten Mietrechts befindet. Allerdings gelten § 556c BGB und die WärmeLV nach der ausdrücklichen Regelung in § 578 Abs. 2 S. 2 BGB entsprechend für Gewerberaummietverhältnisse. Die beiden Bereiche unterscheiden sich aber dadurch, dass bei Gewerberäumen abweichende Vereinbarungen zulässig sind. Der Vermieter kann also mit seinen Gewerbemietern – anders als mit Wohnraummietern – im Mietvertrag vereinbaren, dass sämtliche Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten umgelegt werden, auch wenn der Gewerbemieter dann mit Mehrkosten belastet wird.

Entscheidend ist jedoch die Aussicht auf künftig geringer ausfallende Energiekosten durch einen energieeffizienten Anlagenbetrieb und das Umstellen auf Erneuerbare Energieträger. Denn langfristig werden fossile Energieträger durch einen steigenden CO2-Preis und einer attraktiven Förderkulisse für regenerative Lösungen wirtschaftlich unattraktiv. Mit dem Einsatz einer Contracting-Lösung profitieren Contracting-Nutzer stets von der technisch neusten Lösung und verbrauchen ihre vor Ort erzeugte Nutzenergie ganz ohne öffentliche Netzdurchleitungen. Das führt in den meisten Fällen zu geringen Preisen pro kWh.

Einblick in die Praxis: Wie kann Contracting im Handel aussehen?

Am Standort Leipzig wird das Shopping-Center „Höfe am Brühl“ seit 2012 über eine Contracting-Lösung mit Kälte beliefert. Der durchführende Energiedienstleister ENGIE hat zusätzlich eine Reihe von Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt, um das volle Potenzial auszuschöpfen.

Zu den Projektdetails gelangen Sie hier: https://vedec.org/projekt/engie-deutschland-betreibt-59-megawatt-kaelteanlage-im-shopping-center-hoefe-am-bruehl/

 

Autor: Dave Welmert, Referent Klima- & Energiepolitik vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.