Mit dem Gesetz zur Einführung eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe für den Verkehr und Gebäudesektor sollen fossile Brennstoffe schrittweise teurer werden und so den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen voranbringen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte hierzu: „Spätestens 2050 wird Deutschland komplett auf erneuerbare Energie setzen und bis dahin schrittweise aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas aussteigen. Mit dem neuen nationalen Brennstoff-Emissionshandel setzen wir einen Kompromiss aus dem Klimapaket der Bundesregierung vom 20. September um. Das Ziel ist, dass sich mehr Menschen beim nächsten Autokauf oder beim nächsten Heizungstausch für die klimafreundliche Variante entscheiden – weil sie sich auch für den Geldbeutel lohnt. Zugleich wird die Bundesregierung die klimafreundlichen Alternativen stärken: Dazu gehören mehr Investitionen in den ÖPNV, in das Schienennetz oder in die Ladeinfrastruktur. Und dazu gehören auch gut ausgestattete Förderprogramme für Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizungen.“

Der Emissionshandel gilt ab 2021. Er startet in der Einführungsphase zunächst mit einem fixen CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne. Das entspricht brutto 2,8 Cent pro Liter Benzin, 3,2 Cent pro Liter Diesel, 3,2 Cent pro Liter Heizöl und 0,2 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. 2022 liegt der Preis dann bei 20 Euro pro Tonne. 2023 bis 2025 werden die Zertifikate mit einem steigenden Festpreis ausgegeben (25-35 Euro pro Tonne CO2). 2026 werden die Zertifikate auktioniert und zwar in einem Korridor von 35 Euro bis zu 60 Euro pro Tonne CO2. Im Jahr 2025 wird festgelegt, inwieweit Höchst- und Mindestpreis für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich sind. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen.

Bundesumweltministerin Schulze: „Mit dem Klimaschutzgesetz bekommen wir einen starken Hebel zum Nachsteuern. Ich werde beim CO2-Preis genau darauf achten, dass sowohl die Klimaschutzwirkung stimmt als auch die sozialen Folgen fair bleiben. Wenn Deutschland in dem einen oder anderen Bereich nicht auf Kurs ist, muss nachgesteuert werden. Denn ein CO2-Preis muss nicht nur ökologisch, sondern auch sozial fair sein.“

Den Gesetzentwurf finden Sie unter www.bmu.de/GE841. Fragen und Antworten zum Emissionshandel finden Sie unter www.bmu.de/FQ126.