Raus aus der Wegwerfgesellschaft soll es mit dem Aktionsplan des Bundesumweltministeriums (BMU) gehen: Gurken sollen nicht mehr in Plastikfolie eingeschweisst werden, Einweggeschirr verboten und mehr Leitungswasser getrunken werden. Das Bundesumweltministerium ist mit dem Handel im Dialog, damit ähnlich wie bei der Selbstverpflichtung für Kunststofftragetaschen, der Gebrauch von Plastikverpackungen nachhaltiger gestaltet wird. 

Im Bereich der Verpackungsvermeidung hat der Handel in den letzten Jahren bereits große Fortschritte erreicht. So konnte durch die freiwillige Selbstverpflichtung zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen der Plastiktüten-Verbrauch innerhalb von zwei Jahren mehr als halbiert werden.

Die wichtigsten Maßnahmen des 5-Punkte-Plans

1. Überflüssige Verpackungen reduzieren

Die EU-Kommission hat Produkte wie Einweggeschirr, Strohhalme und Wattestäbchen bereits verboten und Deutschland wird sich diesem Beschluss anschließen. Weiterhin sollen Supermärkte künftig vermehrt dazu angehalten werden, freiwillig auf Verpackungsmüll zu verzichten.

2. Nachhaltiges Verpackungs- und Produktdesign fördern

Künftig sollen Verpackungen eingesetzt werden, die sich gut recyceln lassen oder aus recyceltem Material bestehen. Das Verpackungsgesetz sieht hier ab 2019 vor, dass  Lizenzentgelte, die die Hersteller an die dualen Systeme zahlen, ökologische Kriterien stärker berücksichtigen müssen. Mit diesem Ansatz sollen Hersteller belohnt werden, die gut recycelbare oder aus recyceltem Material hergestellte Verpackungen verwenden. Sie werden geringere Lizenzgebühren zahlen als jene, die diese Krieterien nicht erfüllen.

Außerdem schlägt die Bundesumweltministerin eine neue Regelung im Rahmen der EU-Ökodesignrichtlinie vor. Sie sieht vor, dass Produkte im Design so konzipiert werden sollen, dass man sie leicht auseinanderbauen, reparieren oder recyceln kann.

3. Recyclingquoten von Verpackungen steigern

Mit dem neuen Verpackungsgesetz, dass am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, ist bereits eine Steigerung der Recyclingquote gesetzlich verankert. Diese soll von derzeit 36 Prozent auf 58,5 Prozent zunehmen. Ab 2022 soll die Recyclingquote dann bei 63 Prozent liegen. Zusätzlich wird die Regal-Kennzeichnung an den Getränkeregalen im Supermarkt Auskunft darüber geben, ob es sich um eine Einweg- oder Mehrwegverpackung handelt.

4. Plastik im Biomüll reduzieren

Der Anteil von Plastik in Bioabfällen soll durch Aufklärung der Bevölkerung und strengere Anforderungen an die Kompostqualität reduziert werden.

5. Müll in den Weltmeeren bekämpfen

Ab 2019 sollen 50 Millionen Euro für den Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere bereitgestellt werden.

Zusammenarbeit alle Akteure der Wertschöpfungskette erforderlich

„Der Handel verwendet bereits heute in vielen Verpackungen recycelten Kunststoff, dies wird sich in Zukunft noch deutlich steigern. Damit werden Neumaterialien eingespart und Ressourcen geschont“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Wichtig sei laut Genth, dass an alle Akteure der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten.

Der Handel ist bei vielen Produkten und Verpackungen von Herstellern und Lieferanten abhängig. Um langfristig Verpackungen abzubaun und nachhaltiger zu gestalten, müsse auch der Recyclingmarkt in Europa ausgebaut werden.